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AGB


1. Vertragsparteien


Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die Firma DiReNo, Inhaberin Katrin Steinbrück, Blumenstraße 12, 99092 Erfurt, im folgenden Auftragnehmerin. Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich Anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.


2. Geltungsbereich


Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


3. Vertragsabschluss


Angebote der Auftragnehmerin über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für die Auftragnehmerin nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der Firma DiReNo vereinbart worden sind. Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.


4. Auftragsbestätigung


Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.


5. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang


Die Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Die Firma DiReNo übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Veranwortung für ein bestimmtes Ergebnis und einer Erfolgsgarantie. Die Auftragnehmerin wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.


6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Firma DiReNo unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so haftet und ersetzt der Auftraggeber der Firma DiReNo alle auch durch Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Firma DiReNo von allen Ansprüchen Dritter frei. Von allen der Auftragnehmerin übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die die Auftraggeberin und Auftragnehmerin bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet die Auftragnehmerin die Unterlagen unfrei zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag. Erbringt der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen z. B. Verzögerungen, Mehraufwand etc. vom Auftraggeber selbst zu tragen.


7. Termine, Fristen


In den Verträgen genannte Leistungstermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und von der Auftragnehmerin schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Anderfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert. Kommt die Firma DiReNo mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich die Auftraggeberin in Verzug befindet, höchstens jedoch mit 5 % des Wertes als pauschalen Schadenersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt die Firma DiReNo für den Fall des Verzuges nicht.


8. Haftungsausschluss


Die Firma DiReNo haftet generell nicht für Fristversäumnisse des Auftraggebers und damit ggf. verbundene Schadenersatzansprüche Dritter. Gleichwohl übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Inhalte, Diktate, fachliche oder sonstige Mängel, die der Auftraggeber durch seine Berufsausübung selbst zu verantworten hat.


9. Vergütung und Fälligkeit


Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der Firma DiReNo abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nachträglich und wird wie im Vertrag vereinbart entweder nach Zeit oder nach geschriebenen Zeichen vorgenommen. Wenn auf Grund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertrags-abschluss genannten Schätzungen liegt, so ist die Auftragnehmerin auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zugangsdatum der Rechnung gilt der nächste Werktag nach Versand der Rechnung. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Gleichwohl ist die Firma DiReNo berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe bei Zahlungsverzug zu erheben. Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich die Auftragnehmerin vor, auf eine angemessene Vorauszahlung, maximal 30 % der Auftragssumme zu bestehen.


10. Leistungsmängel


Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung oder elektronischer Zusendung schriftlich bei der Auftragnehmerin angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzleistung oder Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Die Firma DiReNo haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Als Schadenersatz werden maximal 5 % des Wertes des Auftrages pauschal festgesetzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.


11. Höhere Gewalt, Störungen


Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verzögerungen, die auf Grund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.


12. Vertraulichkeit


Der Auftraggeber und die Firma DiReNo sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen. Die Firma DiReNo ist ständig bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.


13. Anwendbares Recht


Dieser Vertrag unterliegt dem deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Erfurt. Die Firma DiReNo ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.


14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücken beim

Vertragsschluss


Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich beabsichtigt haben.


Stand - letzte Aktualisierung: Erfurt, im April 2022

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